Zu den signifikantenAnforderungen, die einTransportsystemerfüllen muss, gehörenauch Navigation undKollisionsvermeidungNEUE NORMEN FÜR MOBILE PLATTFORMEN BEDARFSGERECHT UMSETZENSICHERHEIT AUS EINER HANDSowohl in der Produktion als auch in der Logistik gilt es, Mensch und Maschinevor Kollision zu schützen sowie Stillstandzeiten zu vermeiden. Diese Aufgabewird umso komplexer, wenn frei navigierende Förderzeuge im Spiel sind. Pilzunterstützt Hersteller und Betreiber mit einem ganzheitlichen Sicherheits-Konzept.Die ISO 3691-4, „Flurförderzeuge – SicherheitstechnischeAnforderungen und Verifizierung – Teil 4: FahrerloseFlurförderzeuge und ihre Systeme“ liegt seit Juni 2023 inihrer aktualisierten Fassung vor. Sie ist die wichtigste internationaleNorm für fahrerlose Transportfahrzeuge (FTF) und-systeme (FTS). Veröffentlicht 2020, gilt sie für Hersteller sowieBetreiber. Sie definiert unter anderem die Anforderungen (PerformanceLevels) an die Sicherheitsfunktionen von FTF und FTS,wie die Einrichtungen für die Personenerkennung, Betriebsartenund Bremssystem. Darüber hinaus beschreibt sie das Vorgehenzur Risikominderung und Validierung der automatisierten Funktionen,um einen störungsfreien und sicheren Betrieb mobilerPlattformen in ihrer endgültigen Betriebsumgebung zu gewährleisten.Als C-Norm (für spezielle Maschinen oder Maschinengruppen)spielt auch die EN 1175 eine Rolle: Sie befasst sich mitder Sicherheit von Flurförderzeugen im Hinblick auf deren elektrischebeziehungsweise elektronische Anforderungen.GEFÄHRDUNGEN AUSSCHLIESSENNach der Norm für Flurförderzeuge müssen Gefährdungen möglichstausgeschlossen sein, die Verwendung des FTF muss „bestimmungsgemäß“sein. Zu den signifikanten Anforderungen,die ein Transportsystem erfüllen muss, gehören neben zum Beispielder elektrischen Sicherheit und der Sicherheit für sicherheitsrelevanteTeile des Steuerungssystems auch das ThemaNavigation und im Zusammenhang die Kollisionsvermeidung.Zudem beschreibt die aktuelle Version der ISO 3691-4 die geltendenRahmenbedingungen, um eine höhere Geschwindigkeit desTransportsystems in den sogenannten eingeschränkten Bereichenzuzulassen. In diesem Fall werden eine detaillierte Analyseund Bewertung der Gefahren und die Umsetzung entsprechenderzusätzlicher Maßnahmen erforderlich.NEUE MASCHINENVERORDNUNGSTEHT VOR DER TÜRIn der EU wird zudem ab Januar 2027 die Maschinenverordnung(MVO) (Verordnung (EU) 2023/1230) die Anforderungen an autonomemobile Maschinen und Geräte erweitern – genauer: zur„Überwachung mobiler Plattformen aus der Ferne“. Um aus derFerne Steuerungsaufgaben an einer Maschine zu ermöglichen,müssen autonome mobile Maschinen über eine Überwachungsfunktionverfügen. Diese soll sicherstellen, dass auch von Remoteein sicherer Stopp und Start der mobilen Plattform möglich ist.Ohne diese Funktion, darf die Maschine nicht betrieben werden.32 INDUSTRIELLE AUTOMATION 2025/01 www.industrielle-automation.net
INDUSTRIELLE KOMMUNIKATIONDaneben hat die MVO die mobile Plattform selbst im Blick: BeimSteuervorgang des FTF muss der Lenkvorgang – sowohl Richtungals auch Geschwindigkeit – eine Instabilität des Transportsystemsund/oder der Ladung vermeiden. Auch ein Ausfall desLenksystems darf keine Auswirkungen auf die Sicherheit haben.SICHERHEIT FÜR TEILNEHMER UND FLOTTEDie Integration mobiler Plattformen in ihre Infrastruktur istebenfalls Thema der MVO: Um sicherzustellen, dass Gefahrendurch den Einbau berücksichtigt und angemessen behandeltwerden, sieht die MVO vor, dass eine Gesamtheit von Maschinen(verkettete Maschinen beziehungsweise hier mobile Plattformen)wie eine Gesamtmaschine betrachtet werden und alle Anforderungender MVO erfüllen muss. Praktisch betrachtet, sinddie Maschinenmodule, sprich FTF, so funktional miteinanderverknüpft, dass sich der Betrieb jedes Teilnehmers in der Flottedirekt auf den Betrieb eines anderen auswirkt. Darüber hinausgibt es oft eine Verknüpfung mit anderen Maschinen, wie zumBeispiel Förderbändern. Das macht eine Risikobewertung für dasgesamte mobile System erforderlich.Oft werden mobile Plattformen zu bestehenden Maschinenbeziehungsweise in eine bereits vorhandene Infrastrukturintegriert. Inwieweit diese Integration dann als Neumaschinebetrachten werden muss, ist eine gesetzliche Grauzone. Die MVOversucht diese durch neue Details zu einer wesentlichen Veränderungzu klären. Ist die Sicherheit jedoch durch den Einbauerheblich beeinträchtigt, muss zwingend eine neue CE-Kennzeichnungdes mobilen Systems durchgeführt werden.VON DER RISIKOBEURTEILUNG BISZUR KONFORMITÄTSPRÜFUNGAB 2027 GELTEN NEUE VOR-GABEN FÜR AUTONOME MOBILEMASCHINEN UND GERÄTEBetreiber von Intralogistik-Anwendungen stehen vor der Aufgabe,die normativen und gesetzlichen Anforderungen mit ihrer individuellenApplikation unter Erreichung einer größtmöglichen Produktivitätder Anwendung in Einklang zu bringen. Unterstützungfinden sie etwa beim Anbieter sicherer AutomatisierungslösungenPilz, der die Sicherheit für die Intralogistik im Blick hat. Aufbauendauf jahrelanger Erfahrung in der Industrie begleiten dieSafety-Experten Anwender rund um die Sicherheit von FTS-Applikationenbis hin zur internationalen Konformitätsbewertung.Ein spezielles Dienstleistungsangebot für die Sicherheit mobilerPlattformen wie das von Pilz umfasst neben umfangreichenBeratungsleistungen für den sicheren Betrieb auch eine Konformitäts-und Abnahmeprüfung des FTS sowie auf Wunsch auchein Schulungsangebot. Im ersten Schritt unterstützen die Expertenbei der Risikobeurteilung und führen bei Bedarf beim Herstellereine Werksabnahme des FTF durch. Beim Anwenderschließt sich die finale Risikobeurteilung des FTS unter Berücksichtigungder gesamten Umgebung der Anwendung vor Ort an.Bei der folgenden Sicherheitsvalidierung liegt der Fokus auf Installationund Integration von Sicherheitskomponenten für dasFTF wie Scanner oder Encoder oder zum Beispiel die Absicherungder Umgebung des FTS durch weitere Schutzeinrichtungen.Der Sicherheitsexperte Pilz zum Beispiel berät und begleitet bishin zur Prüfung der Konformität mit den gesetzlichen Anforderungenwie zum Beispiel CE-Kennzeichnung für die gesamteApplikation.Die Pilz-Komplettlösung umfasst unter anderem den SicherheitslaserscannerPSENscan für die produktive Flächenüberwachung(hinten rechts), die konfigurierbare Kleinsteuerung PNOZmulti 2(Mitte) sowie die Industrie-Firewall Securitybridge (ganz links)für den Schutz vor ManipulationSICHERHEITS-LASERSCANNER VERHINDERNKOLLISIONENFür die Umsetzung der Bewegungs- und Bereichsabsicherungmobiler Maschinen ist der Einsatz von Laserscannern und Steuerungenzur Personen-/ Hinderniserkennung sinnvoll. Anwendermüssen dabei berücksichtigen, ob ihre FTF oder Flotte spurgebundenoder frei navigierend unterwegs ist. Einfache, spurgebundeneFTF folgen auf ihrem Weg Markierungen. Sind Hindernisseauf der Spur, müssen FTF laut ISO 3691-4 entsprechendihrer Geschwindigkeit definierte Warn- und Sicherheitszoneneinhalten. Für die Überwachung der Zonen übernehmen Sicherheits-Laserscanner,wie zum Beispiel PSENscan von Pilz, dieAbsicherung und leisten eine barrierefreie und produktivereFlächenüberwachung für den Kollisionsschutz. Frei navigierendemobile Plattformen können um Hindernisse oder Personen herumfahren,ohne zu stoppen. Die benötigten Sicherheitsfunktionensind daher komplexer, gerade bei Kurvenfahrten. Auch hierunterstützen Sicherheits-Laserscanner, die die Umgebung permanenterfassen, damit sich die Navigation frei umsetzen lässt.Was aber, wenn Manipulationen an FTS wichtige Sicherheitsfunktionenaußer Kraft setzen würden? Mit einem umfassendenZugriffs- und Zugangsmanagement können Security-Vorfälleverhindert werden – auch zu diesem Thema stellt die neue MVO-Anforderungen und sorgt damit für eine umfassende Sicherheitmobiler Anwendungen.Bilder: Aufmacher iStock.com/Chesky_W, sonstiges Pilzwww.pilz.comUNTERNEHMENPilz GmbH & Co. KGFelix-Wankel-Straße 2, 73760 OstfildernAUTORJürgen BukowskiInternational Services GroupPilz Irlandwww.industrielle-automation.net INDUSTRIELLE AUTOMATION 2025/01 33
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